Internationale Warenströme bringen häufig zollrechtliche Anforderungen mit sich. Das Zollverschlusslager am Standort ermöglicht es, unverzollte Waren unter zollamtlicher Überwachung zu lagern und erst zu einem späteren Zeitpunkt einem weiteren Verfahren zuzuführen.
Auch für bestimmte Gefahrstoffe bestehen ausgewiesene Lagerbereiche und festgelegte Sicherheitsprozesse. Welche Stoffe und Mengen aufgenommen werden können, hängt von Klassifizierung, Verpackung, Lagerbedingungen und den jeweiligen Genehmigungen ab.
Für den Standort werden öffentlich besondere Sicherheitsinformationen nach der Störfall-Verordnung bereitgestellt. Das zeigt, dass sensible Waren nicht beiläufig neben normalen Beständen abgestellt werden, wie Menschen es mit Dingen leider gern tun, sondern nach definierten Vorgaben behandelt werden.