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Warenlieferungen von, nach und via Polen

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Am 18. April 2017 ist in Polen das Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr in Kraft getreten.

Diese Regelung beinhaltet die Registrierung aller von, nach und via Polen zu trans-portierenden Güter mit einem erhöhten Risiko für Steuerbetrug – beispielsweise Alkohol, Tabakprodukte, Kraftstoffe und verschiedene Schmierstoffe.

Die Verpflichtung zur Registrierung dieser Waren auf der elektronischen Plattform PUESC, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, liegen beim Versender (Ausfuhr) bzw. Empfänger (Einfuhr). Nach der Registrierung erhält dieser eine Referenznummer / SENT-Nummer, welche an den Transportdienstleister weitergeben werden muss, da er diese zur weiteren Abwicklung des Transportes benötigt. Darüber hinaus sind alle Parteien verpflichtet, die Angaben im System stets zu aktualisieren.

Bitte beachten Sie, dass Raben ab sofort Transportaufträge, die unter diese Regelung fallen, nur unter Angabe der PUESC Referenznummer / SENT-Nummer annehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie die Formulare zur Anmeldung finden Sie auf der Website der PUESC.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Ihren Customer-Care Mitarbeiter bei Raben wenden.